Im Folgenden möchten wir Euch ein paar schockierende Fotos präsentieren, wie manche ihre Gärten nach Kündigung uns hinterlassen.
Unsere Satzung sagt aus, dass jeder Garten bei Abgabe geräumt sein muss!
Es gab aber noch mehr Fälle davon, leider haben wir nicht immer gleich den Fotoapparat zur Hand.
Das Beseitigen des Unrates geht meist auf den Folgepächter über, insofern gleich einer zur Stelle ist.
Ist dies nicht der Fall, trägt leider der Verein erstmal die Kosten.
Ich kann mich sehr gut erinnern, wie übereifrig und schnell unser riesiger Cotainer mit Sperrmüll voll wurde.